
Abzug für uneinbringbare Forderungen. Der Ausfall einer Forderung, die mit der Erwerbstätigkeit (trade or business) des Steuerpflichtigen zusammenhängt, ist unbeschränkt abziehbar. Dagegen unterliegen Kapitalforderungen, die der Einkünfteerzielung dienen (zB. Anleihe), den Abzugsbeschränkungen für capital loss. IR...
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